DAS KONSORTIUM

Dezember 10, 2012

Das Consorzio del Prosciutto di Parma wurde 1963 gegründet ; dieses Verband von den Parmaschinken-Herstellern verwendet und schützt die traditionellen Verarbeitungsmethode. Das Konsortium kontrolliert die Beobachtung der Spezifikation für die Bewahrung, den Schutz und die Förderung der Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ in Italien und in der Welt.
Es hat die Berechtigung, die Spezifikation bei der Europäischen Union für die Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung ( D.O.P. ) vom “Prosciutto di Parma” einzuleiten und zu schützen.
Diese Spezifikation betrifft alle Herstellungsregeln: die verwandten Schweinrassen, die Zuchttechniken, die Anforderungen der Schweine für die Schlachtung, das Ursprungsgebiet von Rohstoffen, die Abgrenzung des geografischen Herstellungsgebiets, die Reifungs- Verfahren und Dauer , die Qualitätsmerkmale des Fertigprodukts. Die Regeln, die in der Spezifikation beschrieben sind, sind vom Gesetz 13/2/90 n° 26, vom D.M. 15/2/1993 n° 253, von Herstellungsvorschriften

und von Direktiven und funktionierenden Vorschriften von den zuständigen Ministerien und vom Konsortium vorgesehen.
Die Verwaltung der Spezifikation schließt, außerdem, die eventuelle Änderung der Operationshandbücher, die von „Istituto Parma Qualità“ verwand werden, die für die SPEZIFIKATION und die Kontrolle auf Parmaschinken berechtigt ist, ein.
Das Konsortium schützt den “Prosciutto di Parma” Namen mit dem Gütesiegel (die fünfzackige Krone) in ganzer Welt. Der Gütesiegel “Prosciutto di Parma” ist in ungefähr 90 Ländern eingetragen.
Es kontrolliert die korrekte Beobachtung der Gesetze und Regeln bei Züchtern, Schlächtern, Herstellern und Händlern; Vollzeit-Inspektoren haben die Möglichkeit in Italien, jeden Betrieb, der Schinken produziert, verpackt, aufbewahrt oder verkauft, Züchte, Schlachthöfe und Laboratorien, Groß- Detailhandelslokale, Restaurants und öffentliche Lokale zu kontrollieren und zu prüfen. Abweichungen werden mit administrativen, zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen geahndet.